"Pfiffige Ideen für gesunde Kids" - Teilnahmebedingungen

  1. Berechtigt zur Teilnahme sind sämtliche Grundschulen und Horteinrichtungen aus Sachsen-Anhalt und Bremen/Bremerhaven. Anträge aus anderen Bundesländern oder von anderen Institutionen werden nicht berücksichtigt.

  2. Der Antrag hat inhaltlich den Richtlinien des Handlungsleitfadens „Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von §§ 20, 20a und 20b SGB V in der Fassung vom 09. Januar 2017“ zu entsprechen.

  3. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen ist an einen fristgerechten Eingang pro Quartal gebunden. Einsendeschluss ist am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2018. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die erforderlichen Unterlagen sind vollständig einzureichen, da sonst eine Anerkennung des Antrages nicht möglich ist.

  4. Ein allgemeiner Anspruch auf den Erhalt des Fördergeldes besteht nicht. Die Gewinner werden von einer unabhängigen Jury gewählt. Diese Jury ermittelt nach ausgewählten Kriterien (z. B. Innovation, Kreativität, Notwendigkeit und Bedarf) die Gewinner. Es werden pro Quartal im Jahr 2018 drei Preisträger aus den Grundschulen und Horten ermittelt. Die Fördersumme beträgt pro Gewinner 3.000 EUR. Alle Teilnehmer werden nach Ende der Auswahl über den Ausgang schriftlich benachrichtigt. Das Ergebnis ist nicht anfechtbar.

  5. Erst nach schriftlicher Bestätigung besteht ein Anspruch auf das Fördergeld, das auf das vom Antragsteller angegebene Konto überwiesen wird. Ab diesem Zeitpunkt stehen 12 Monate zur Projektumsetzung zur Verfügung.

  6. Alle Preisträger erklären sich einverstanden, einen gemeinsamen Pressetermin mit der IKK gesund plus wahrzunehmen.

  7. Bei Missbrauch oder Betrugsversuch behält sich die IKK gesund plus rechtliche Schritte vor. Wenn die im Antrag beschriebenen Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen nicht der tatsächlichen Projektumsetzung entsprechen, das Projektziel nicht erreicht oder Mittel zweckentfremdet werden, kann der Förderbetrag mit sofortiger Wirkung von der IKK gesund plus zurückgefordert werden.

  8. Ein Jahr nach Beginn des Projektes, erfolgt ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel gemäß §§ 20, 20a und 20b SGB V durch den Antragsteller.
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